NewLaw Radar 72/24 – Taucht ein in die Welt der Digitalisierung der Justiz, juristischer Datenverarbeitung und wegweisender KI-Plattformen.
Editor’s Ramble #72 Liebe Leser:innen, herzlich willkommen zur aktuellen Ausgabe unseres Newsletters, in dem wir Euch einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Rechtswesen und dessen Digitalisierung geben. Der Weg zur eAkte nimmt Gestalt an: das BMJ hat einen konkreten Gesetzesentwurf zur Digitalisierung der Justiz vorgelegt. Neue Regelungen wie die Hybridaktenführung und die digitale Strafantragstellung sollen die Justiz modernisieren und effizienter gestalten. Doch die Umsetzung liegt nun beim Bundesrat – und hier könnten Bedenken wegen technischen und personellen Herausforderungen auf die Länder zukommen. Ein EuGH-Urteil stellt klar: Auch mündliche Auskünfte können als Datenverarbeitung gemäß DSGVO gelten. Das Urteil C-740/22 verdeutlicht die Weite des Begriffs “Datenverarbeitung” und hat damit potenziell weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit personenbezogene, selbst bei mündlichen Übermittlungen. Mit dem SaulLM-7B steht erstmals ein Large Language Model speziell für den Rechtsbereich zur Verfügung. Seine Leistungsfähigkeit und die transparente Bereitstellung von Code und Lizenzinformationen machen es zu einer vielversprechenden Basis